Selbstanzeige

Selbstanzeige
im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht vorgesehene Möglichkeit, bei  Steuerhinterziehung Straffreiheit und bei leichtfertiger  Steuerverkürzung die Nichtfestsetzung einer Geldbuße zu erlangen (§§ 371, 378 III AO).
- 1. Voraussetzungen: a) Der Täter muss die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Steuerbehörde berichtigen oder ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachholen.
- b) Die S. muss erfolgen, bevor dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens eröffnet worden ist, bei Steuerhinterziehung auch, bevor ein Prüfer der Finanzbehörde zur steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Prüfung erschienen ist.
- c) Um Straffreiheit zu erhalten, darf der Täter bei der S. nicht wissen, dass die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder teilweise bereits entdeckt war und musste bei verständiger Würdigung der Sachlage auch nicht damit rechnen.
- d) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, muss der Täter die festzusetzende geschuldete Summe innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichten.
- 2. Folgen: Der Täter bleibt bei Steuerhinterziehung straffrei. Es werden jedoch  Hinterziehungszinsen festgesetzt. Bei Steuerverkürzung wird von der Festsetzung einer Geldbuße abgesehen. Erstattet der Steuerpflichtige vor Ablauf der fünf- bzw. zehnjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 II Satz 2 AO) eine S., so endet diese nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige bei der zuständigen Finanzbehörde (§ 171 IX AO).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Selbstanzeige — ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerstrafrecht, § 371 Abgabenordnung (AO). Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vollendet hat. Mit dem Institut der… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstanzeige — Sẹlbst|an|zei|ge 〈f. 19〉 1. Anzeige eigener Vergehen od. Versäumnisse (bes. im Steuerstrafrecht) 2. Anzeige eines Buches durch den Verfasser selbst * * * Sẹlbst|an|zei|ge, die: 1. (Rechtsspr.) ↑ Anzeige (1) eines Vergehens, die der Täter od.… …   Universal-Lexikon

  • Selbstanzeige — Sẹlbst|an|zei|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eigenanzeige — ⇡ Selbstanzeige …   Lexikon der Economics

  • Straffreiheit — ⇡ Selbstanzeige, ⇡ Rücktritt …   Lexikon der Economics

  • Hackerparagraf — (oder auch Hackertoolparagraf) ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Ende Mai 2007 mit großer Mehrheit im Bundestag in Deutschland verabschiedeten § 202c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) mit dem offiziellen Titel Vorbereiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Hackerparagraph — Der Hackerparagraf ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den Ende Mai 2007 mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedeten Zusatzparagrafen § 202c des Strafgesetzbuches. Die offizielle Bezeichnung lautet „Einundvierzigstes… …   Deutsch Wikipedia

  • Thomas Wenzler — (* 1962 in Köln) ist ein deutscher Jurist (Fachanwalt für Steuerrecht) und Fachbuchautor. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Schriften 3 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Karl-Heinz Grasser — (* 2. Jänner 1969 in Klagenfurt) ist ein ehemaliger österreichischer Politiker. Er war von Februar 2000 bis Jänner 2007 österreichischer Finanzminister. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Politik 3 Öffentliche Kontroversen …   Deutsch Wikipedia

  • Leichtfertige Steuerverkürzung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Steuern sind nach deutschem Steuerrecht namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”